Beglaubigungen

 

 

 

Zur rechtlichen Seite von
 

  • Kopiebeglaubigung

 

und

 

  • Unterschriftsbeglaubigung

 

s. Glossar unter den beiden genannten Stichworten. Dort finden sich auch Angaben zu den bei einer Unterschriftsbeglaubigung vorzulegenden Ausweispapieren.

 

 

 

Zur praktischen Durchführung Folgendes:

 

 

 

  • Auf Voranmeldung hin – Telefon oder E-Mail – sind Beglaubigungen stets kurzfristig möglich. In der Regel können sie noch am Tage der Terminvereinbarung gemacht werden.

  • Beglaubigungen sind in der Regel gegen Quittung bar zu bezahlen. Die Beglaubigung einer Kopie oder einer Unterschrift kostet grundsätzlich CHF 25.00.

 

 

 

 

 

 

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Letzte Nachführung:

11.04. 2023