Covid

Dieser Text beruht auf der Rechtslage geltend ab 1. April 2022

 

Nach dem die Covid -19-Verordnung besondere Lage (SR 818.101.26) auf den 31. März 2022 ausser Kraft gesetzt wurde, gibt es im Zusammenhang mit Covid keine Bestimmungen mehr, die die Notariats- bzw. Anwaltstätigkeit betreffen.

 

Da zumindest subjektiv immer noch Vorsicht angezeigt sein kann Folgendes:

 

- Besprechungen und Verurkundungen finden  - ausser es werde ausdrücklich anders gewünscht - bei geöffneten Fenstern statt.

 

- Desinfektionsmittel und Hygienemasken stehen weiterhin zur Verfügung.

 

- Trägt die Klientschaft eine Hygienemaske, ist auch der Jurist bereit, eine solche zu tragen.

 

Blumer - Notariat und Advokatur

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Letzte Nachführung:

11.04. 2023