Covid
Dieser Text beruht auf der Rechtslage geltend ab 1. April 2022
Nach dem die Covid -19-Verordnung besondere Lage (SR 818.101.26) auf den 31. März 2022 ausser Kraft gesetzt wurde, gibt es im Zusammenhang mit Covid keine Bestimmungen mehr, die die Notariats-
bzw. Anwaltstätigkeit betreffen.
Da zumindest subjektiv immer noch Vorsicht angezeigt sein kann Folgendes:
- Besprechungen und Verurkundungen finden - ausser es werde ausdrücklich anders gewünscht - bei geöffneten Fenstern statt.
- Desinfektionsmittel und Hygienemasken stehen weiterhin zur Verfügung.
- Trägt die Klientschaft eine Hygienemaske, ist auch der Jurist bereit, eine solche zu tragen.