Rechtsauskunft und Rechtsberatung
Es werden gerne Rechtsauskünfte erteilt und wird, sofern gewünscht, auch im Einzelfall zu allenfalls nötigem, weiteren Vorgehen beraten.
Bitte beachten:
Auskünfte werden telefonisch oder per E-Mail nur an Personen erteilt, die im Notariats- und Advokaturbüro persönlich bekannt sind.
Auskünfte im persönlichen Gespräch sind nach vorgängiger Terminvereinbarung – Telefon oder E-Mail – normalerweise kurzfristig möglich. In der Regel sicher binnen ein bis zwei Tagen nach Terminvereinbarung.
Rechtsauskünfte sind in der Regel gegen Quittung bar zu bezahlen. Eine Auskunft zu einer einfachen Fragestellung – z. B. Verständnisfrage zu einer Steuerveranlagung, der Eröffnung einer Verfügung von Todes wegen o. ä. – kosten grundsätzlich CHF 50.00. Müssen vorgängig Akten durchgesehen oder Nachschlagungen in Gesetzen oder in der Literatur gemacht werden, richten sich die Kosten grundsätzlich nach dem Zeitaufwand. S. dazu unter dem Bottom ‘Kosten’.