Kopiebeglaubigung

 

Bei der Kopiebeglaubigung bezeugt das Notariat, dass die Kopie eines Schriftstücks (z. B. eines Diploms) mit dem dem Notariat vorgelegenen Original übereinstimmt.

 

Hinweis auf Rechtsgrundlage: Art. 63 NV

 

 

 

Blumer - Notariat und Advokatur

Postfach 542

3018 Bern

 

E-Mail: mail@nota-advo-blumer.ch

 

 

Letzte Nachführung:

26.01.2024