Ausbildung
* Die Verleihung des Anwaltspatents und die Bestimmung der damit verbundenen Berufsbezeichnung ist in den Schranken des Bundesrechts Sache der Kantone. Im Kanton
Bern lautete die Berufsbezeichnung während rund 160 Jahren bis Ende 2006 "Fürsprecher". Seit anfangs 2007 darf als Berufsbezeichnung ausdrücklich "Anwalt", "Rechtsanwalt" oder "Fürsprecher" bzw.
die entsprechenden weiblichen Formen und entsprechenden französisch-sprachigen Formen verwendet werden.
** allgemein auch "Öffentliche Urkundsperson"
Berufliche Tätigkeit
Notariatsregister
Anwaltsregister
Verbandsmitgliedschaften
Bis 31. Dezember 2022 Mitglied der einschlägigen Berufsverbände.