Notariat

Alle Rechtsgeschäfte, für die im Kanton Bern das Notariat zuständig ist. Spezialgesetzliche Regelung vorbehalten sind im Kanton Bern alle Handlungen der freiwilligen Gerichtsbarkeit, also insbesondere die Öffentliche Beurkundung, Sache des Notariats.

Beispiele, bei denen die Zuständigkeit des Notariats gegeben ist:

  • Beglaubigung einer Unterschrift
  • Beurkundung eines Kaufvertrags über ein Grundstück
  • Eröffnung eines Erbvertrages

Beispiele, bei denen die Zuständigkeit des Notariats nicht gegeben ist:

  • Eheschliessung (dafür sind die Zivilstandsämter zuständig)
  • Registrierung von Partnerschaften (dafür sind die Zivilstandsämter zuständig)
  • Scheidung auf gemeinsames Begehren (dafür sind die Gerichte zuständig)

Advokatur

Allgemeinpraxis, d.h. für Beratung und nötigenfalls Prozessführung für alle Rechtsgebiete zur Verfügung stehend. Bevorzugte Rechtsgebiete sind:

  • Zivilrecht
  • Vertragsrecht
  • Handelsrecht
  • SchKG und Verfahrensrecht
  • Bäuerliches Boden- und Erbrecht
  • Beurkundungsrecht
  • Sachenrecht
  • Scheidungsrecht

Bei Fragestellungen, die nicht unter die bevorzugten Rechtsgebiete fallen, bleibt Weiterverweisung oder Ablehnung vorbehalten.


Blumer - Notariat und Advokatur

Wangenstrasse 41A

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Letzte Nachführung:

1.11.2023