Alle Rechtsgeschäfte, für die im Kanton Bern das Notariat zuständig ist. Spezialgesetzliche Regelung vorbehalten sind im Kanton Bern alle Handlungen der freiwilligen Gerichtsbarkeit, also insbesondere die Öffentliche Beurkundung, Sache des Notariats.
Beispiele, bei denen die Zuständigkeit des Notariats gegeben ist:
Beispiele, bei denen die Zuständigkeit des Notariats nicht gegeben ist:
Allgemeinpraxis, d.h. für Beratung und nötigenfalls Prozessführung für alle Rechtsgebiete zur Verfügung stehend. Bevorzugte Rechtsgebiete sind:
Bei Fragestellungen, die nicht unter die bevorzugten Rechtsgebiete fallen, bleibt Weiterverweisung oder Ablehnung vorbehalten.