Notariat

Kosten der Notariatstätigkeit

  • Die dem Notariat im Kanton Bern zustehenden Vergütungen richten sich nach der Verordnung über die Notariatsgebühren (GebVN) des Regierungsrats des Kantons Bern. Die gültige Fassung basiert auf dem Regierungsratsbeschluss vom 26. April 2006. Am 28. April 2021 hat der Regierungsrat verschiedene Aenderungen beschlossen, die am 1. Juni 2021 in Kraft traten.
  • Dem Notariat stehen Gebühren, Auslagen und Ersatz allfälligen Kassaverkehrs zu.
  • Die Gebühren richten sich bei vielen Geschäften primär nach der wirtschaftlichen Bedeutung.
  • Mit den Auslagen werden insbesondere die sogenannten Kommunikationskosten abgegolten (Porti, Telefongebühren, Kopien).
  • Kassaverkehr entsteht z. B. beim Bezug von Grundbuchauszügen oder Familienscheinen.
  • Auf Gebühren und Auslagen wird Mehrwertsteuer erhoben.
  • Sehr viele Geschäfte der freiwilligen Gerichtsbarkeit lösen Gebühren von Amtsstellen (z. B. Handelsregistergebühren) und auch Steuern (z. B. Handänderungssteuern) aus; insbesondere die Steuern können die Gebühren und Auslagen des Notariats bei weitem übersteigen.
  • Als allgemeiner Anhaltspunkt kann davon ausgegangen werden, dass eine Stunde Notariatstätigkeit in der Regel mindestens 250 Franken kostet (Art. 3a Abs. 1 GebVN).

Blumer - Notariat und Advokatur

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Letzte Nachführung:

03.08.023