Vermögensvertrag

 

Dieser Vertrag ist ein Institut des PartG. Er ist dort in Art. 25 geregelt.

 

Ab 1. Juli 2022 (Inkrafttreten der Gesetzgebung betreffend 'Ehe für Alle') können keine Partnerschaften mehr eingetragen werden. Das PartG bleibt aber in Kraft. Eingetragene Partnerschaften bleiben bestehen. Vermögensverträge behalten ihre Gültigkeit. 

 

Es spricht nichts dagegen, dass Paare, die in eingetragener Partnerschaft leben, auch weiterhin Vermögensverträge abschliessen können. Insbesondere da eine eingetragene Partnerschaft jederzeit in eine Ehe umgewandelt werden kann, wird aber im Einzelfall zu prüfen sein, ob der Abschluss eines Vermögensvertrages objektiv noch Sinn macht. 

 

 

Blumer - Notariat und Advokatur

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Letzte Nachführung:

26.01.2024